Schwangerschaft
Betreuung in der Schwangerschaft – Kassenleistungen
Beratungen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwölf persönliche oder telefonische Beratungen in der Schwangerschaft. Hier kannst du sämtliche Fragen loswerden, die dich beschäftigen.
Vorgespräch
Von der Krankenkasse wird ein Vorgespräch bezahlt. Bei dieser Gelegenheit können wir uns kennen lernen. Wir klären den Ablauf der Betreuung und vielleicht hast du noch weitere Fragen, bei denen ich dir weiterhelfen kann.
Vorsorgeuntersuchungen
Hebammen führen genauso wie Frauenärzte Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durch. Speziell ab der 30. Schwangerschaftswoche bietet es sich an, die Vorsorgen im Wechsel vom Frauenarzt und der Hebamme durchführen zu lassen. Die Vorsorgeuntersuchungen führe ich in meiner Praxis durch.
Hilfeleistung bei Beschwerden
Übelkeit in der Frühschwangerschaft? Sodbrennen? Rückenschmerzen? Im Laufe einer Schwangerschaft können viele Beschwerden auftreten, für die es Abhilfe oder zumindest Linderung gibt. Auch diese Termine finden in meiner Praxis statt. Diese Leistung wird von der Kasse ohne Einschränkung der Häufigkeit übernommen. Spezielle naturheilkundliche Verfahren wie z.B. die Akupunktur werden von den Kassen allerdings nicht bezahlt.