Schwangerschaft

Betreuung in der Schwangerschaft – Kassenleistungen

Telefonberatungen

Du fühlst dich unsicher, ob das, was du spürst „normal“ ist? Du bist durch eine Information, die du gehört hast, verunsichert? Du hast eine allgemeine Frage? Rufe mich an. 

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwölf telefonische Beratungen in der Schwangerschaft. 

Kennenlerngespräch

Wenn du dich für meine Betreuung interessierst, melde dich telefonisch oder per Mail an anfrage[at]birgit-amey.de bei mir. Wir klären, ob ich dich zu deinem Entbindungszeitraum betreuen kann. Anschließend vereinbaren wir ein erstes Gespräch, in dem wir uns kennenlernen.

Wir besprechen alle Fragen, die dich beschäftigen.

Vorsorgeuntersuchungen

Hebammen führen genauso wie Frauenärzte Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durch. Speziell ab der 30. Schwangerschaftswoche bietet es sich an, die Vorsorgen im Wechsel vom Frauenarzt und der Hebamme durchführen zu lassen. Die Vorsorgeuntersuchungen führe ich in meiner Praxis durch.

Hilfeleistung in der Schwangerschaft

Du hast viele Fragen, fühlst dich unsicher oder hast körperliche Beschwerden?

Im Laufe einer Schwangerschaft können viele Themen auftauchen, für die du dir Unterstützung wünschst. Ab dem ersten Tag der Schwangerschaft hast du Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Diese Leistung wird von der Kasse ohne Einschränkung der Häufigkeit übernommen. Die Termine finden in der Regel in meiner Praxis statt. Videocalls sind ebenfalls möglich.

Spezielle naturheilkundliche Verfahren wie z.B. die Akupunktur werden von den Kassen allerdings nicht bezahlt.

Mehr erfahren?

Ich freue mich, von dir zu hören. Fülle das Feld aus oder schreibe mir an anfrage[at]birgit-amey.de